DSGVO Prüfung
Zuletzt geändert von WinFried am 2020/01/16 14:01
Hier wird Ihnen erklärt, wie Sie die in WinFriedSE angelegten Personen auf DSGVO-Konformität prüfen.
Allgemeine Information
Welche Personen werden überprüft?
- Lebende Personen (Keine Dienstleister)
Werden Personen gelöscht?
- Nein nur anonymisiert
Wann kann eine Person anonymisiert werden?
- Wenn die Person lebt
- Wenn keine aktive Rolle vorhanden ist
- Wenn die Person in den letzten 10 Jahren keinen Gebührenbescheid bzw. Rechnung erhalten hat
- Wenn die Person kein Dienstleister ist
Was wird anonymisiert?
- Nachname, Vorname, Geburtsname, Straße, Nummer, PLZ und Ort werden mit "XXXXX" anonymisiert
- Bei allen anderen Textfeldern wird der Inhalt gelöscht
Was wird beim anonymisieren gelöscht?
- Notizen
- Telefon, E-Mail etc.
- Bankverbindungen/SEPA Mandate
- Historie
Was wird nicht anonymisiert/gelöscht?
- Personennummer/Geschäftspartnernummer
- Alles was im Dokumentenarchiv gespeichert wurde
Wer darf Personen anonymisieren?
- Standardmäßig dürfen folgende Benutzergruppen Personen anonymisieren:
- Administratoren
Person auf DSGVO-Konformität prüfen
Um eine Person auf DSGVO-Konformität zu überprüfen, gehen Sie wie folgt vor:
- Klicken Sie im linken Baum unter Friedhofsmanagement auf "Personen".
- Es öffnet sich das Dialogfenster, um eine Person zu suchen. Tragen Sie dort die Daten der Person ein, die Sie überprüfen möchten.
- Nachdem die Person im System gefunden wurde, können Sie unter Extras → Person auf DSGVO prüfen die Person vom System überprüfen lassen.
DSGVO Prüflauf
Um alle Personen auf DSGVO-Konformität zu überprüfen, gehen Sie wie folgt vor:
- Klicken Sie auf DSGVO Prüflauf unter dem Menu welches Sie unter Extras → Geschäftsvorfälle finden
- Es öffnet sich das Dialogfenster. Klicken Sie nun auf Prüfen
- Das System listet jetzt alle Personen auf die anonymisiert werden können. Wenn Sie auf Anonymisieren klicken werden alle in der Liste stehen Personen anonymisiert.